Motorsägenkurse

Motorsägenkurse für den privaten und gewerblichen Bedarf     für Privatpersonen: In der Praxis ist ein zunehmendes Interesse an der Selbstwerbung von Brennholz aufgrund gestiegener Energiepreise zu beobachten. Da die so genannten Brennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, ist man sich im Kreis der beteiligten Institutionen einig, dass Aufklärung und Standards helfen, Unfälle zu vermeiden. Ferner treten die privaten Brennholzselbstwerber auch außerhalb ihrer Privatsphäre mit Dritten in ein Vertragsverhältnis, dem besondere Beachtung geschenkt werden muss. Die Landesforsten und viele kommunale und private Forstbetriebe haben sich den PEFC-Standards (Das Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) verschrieben, die die Inhalte des vorliegenden Merkblattes zur Voraussetzung machen. Es besteht die Notwendigkeit, einerseits den Umgang mit der Motorsäge zu qualifizieren bzw. andererseits eine Qualifizierung zu fordern. Dieses soll dazu dienen, dem privaten Brennholzselbstwerber und den Motorsägenkursanbietern Informationen über den Mindestumfang einer Ausbildung an der Motorsäge zu geben. Die Umsetzung dieses ist als Selbstverpflichtung aller Beteiligten im Sinne der Gesundheitsvorsorge und einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu verstehen. Die Teilnahme am Motorsägenkurs „Basiskurs/Grundlehrgang – für Brenholzselbstwerber befähigt keinesfalls zum beruflichen Führen einer Motorsäge.       Für das berufliche führen einer Motorsäge für gefährliche Baumarbeiten:  

AS Baum I

   
  • wir sind anerkannter Ausbidlungsbetrieb der SVLFG
  • Zielgruppe: alle, die sämtliche „Baumarbeiten“ mit Motorsägen und Forstarbeiten durchführen möchten (z.B. Baumpfleger, Garten- und Landschaftsbauer, Kommunen, Waldbesitzer, sonstige Unternehmen)
  • Voraussetzung für „AS Baum I
  • Schwerpunkte/Inhalte gemäß den Anforderungen der SVLFG
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • die Motorsäge und anderes Gerät
  • Arbeitseinsätze unter Praxisbedingungen am Boden
  • Baumsicherheitsbeurteilung
  • Prüfung und Zertifikatsausgabe
  • Dauer: 5 Tage bzw. 40 UE
  • Teilnahmevoraussetzung:
  • Teilnahmevoraussetzung ist der gültige Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (Bescheinigung eines Artzes/Ärtzin mit Gebietsbezeichnung “Arbeitsmedizin” oder Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin, Empfehlung zum Untersuchungsinhalt  G25). Teilnahmebedingung ist die Vorlage der gültigen Bescheinigung vor Lehrgangsbeginn.*
  • Alter 18 Jahre oder in fachlicher Ausbildung
  • vollständige, persönliche Schutzausrüstung PSA (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz)
Bei uns können Sie gerne unsere Schulungsmotorsägen während des Kurses verwenden!!!