jährliche Unterweisung

Jährliche Unterweisung für Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen sind Pflicht

Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre oder für das Ausbildungsziel erforderlich ab 16 Jahre

Zielgruppe

Beschäftigte die mit Mobilen Arbeitsgeräten beauftragt sind und einen Nachweis der Befähigung erbracht haben.

Abschluss
personenbezogene Unterweisungsbestätigung oder Zertifikat

Hintergrund

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal mindestens einmal jährlich über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes zu unterweisen.

Zielgruppe
Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler, Schlepper, Zugmaschinen, Kommissioniergeräte usw.

Rechtliche Regelungen

DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Grundsatz 308-001.

Ausbildungsinhalte

Wiederholung der wichtigsten Grundsätze und Verhaltensregeln zu den jeweiligen mobilen Arbeitsmitteln, Erfahrungen aus dem Stand der Technik, Unfallgeschehen, Erfahrungsaustausch aus der betrieblichen Praxis

 

Schulungsorte

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