Ausbildung zum Staplerfahrer – Flurföderfahrzeugführer – Gabelstaplerfahrer
DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge, BetrSichV § 12, TRBS 2111 Teil 1 mobile Arbeitsmittel, DGUV Grundsatz 308-001.
Ausbildungsstufe 1
Allgemeine Ausbildung
Ziel: Flurföderfahrzeugführer – Staplerschein – Staplerführerschein – Gabelstaplerschein
Teilnahmevoraussetzungen
18 Jahre alt
körperliche Eignung
charakterliche und geistige Eignung
Abschluss
nach bestandener schriftlicher und praktischer Prüfung
Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge
Hintergrund
Ein Unternehmen, daß im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich alle Staplerfahrer, die noch keine Ausbildung für den Einsatz und Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen.
Die Ausbildung
Inhalte der Ausbildung
-
Theoretischer Befähigungsnachweis
– Rechtliche Grundlagen
– Unfallgeschehen
– Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, Anbaugeräten
– Antriebsarten
– Standsicherheit
– Betrieb allgemein
– Regelmäßige technische Prüfung
– Umgang mit Last
– Sondereinsätze
– Verkehrsregeln, Verkehrswege
– Fahrerassistenzsysteme
– Multiple Choice TheorieprüfungPraktischer Befähigungsnachweis
– Einweisung am Flurförderzeug
– Fahrübungen mit Fahrprüfung
Wir haben langjährige Erfahrung in allen Bereichen der Aus- und Weiterbildung
Kontaktieren Sie uns, wenn es um eine Schulung zum Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer geht.
Der Staplerschein, Staplerführerschein, Gabelstaplerschein ist eine Qualifikation mit Zukunft.
Schulungsorte
Wir führen die Ausbildungen Bundesweit durch. Wir kommen auch direkt zu Ihnen in die Firma. Desweiteren verfügen wir über gut ausgestattete Schulungsräume in verschiedenen Städten. Fragen Sie unverbindlich an.